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   BGH, 17.04.1991 - 3 StR 107/91   

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https://dejure.org/1991,4202
BGH, 17.04.1991 - 3 StR 107/91 (https://dejure.org/1991,4202)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1991 - 3 StR 107/91 (https://dejure.org/1991,4202)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1991 - 3 StR 107/91 (https://dejure.org/1991,4202)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Anforderungen an die Überzeugung über die Täterschaft einer Brandstiftung - Pflicht zur Begründung, warum ein Zeuge unglaubwürdig ist durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 409
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 17.04.1991 - 3 StR 107/91
    In einem solchen Falle muß der Tatrichter die für die Richtigkeit der Angaben des einen oder anderen sprechenden Umstände umfassend prüfen und würdigen und dies im Urteil auch deutlich machen (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2002 - 1 Ss 13/01

    Amtsanmaßung

    Eine Erörterung ist aber erforderlich, wenn sie sich aufdrängt, so unter anderem bei einander widersprechenden Aussagen des einzigen - unmittelbaren - Zeugen und des Angeklagten (BGH, StV 1991, 409, 451; NStZ 1992, 347 ; OLG Köln, aaO.); steht Aussage gegen Aussage - eine derartige Fallgestaltung ist aufgrund der nicht wiedergegebenen Einlassung der Angeklagten einerseits und der Angaben insbesondere der Zeugin M., die ersichtlich den unter II des angefochtenen Urteils getroffenen Feststellungen zugrunde liegen, nicht auszuschließen, so müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle für die Beurteilung der Glaubwürdigung wesentlichen Umstände erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat.
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Konkurrenzen zwischen den Delikten bei Vergewaltigung

    Zu den für die Glaubwürdigkeit eines Belastungszeugen und die Glaubhaftigkeit seiner Angaben wesentlichen Gesichtspunkten gehört dabei insbesondere auch die Frage, wie sich die Aussage des Zeugen im Laufe des Verfahrens entwickelt hat, ob und in welchen Punkten er sich in Widersprüche verstrickt hat und gegebenenfalls in welchen Teilen seine Angaben sich als unrichtig oder im Sinne deutlich hervortretenden Belastungseifers als übertrieben herausgestellt haben (vgl. BGH, Beschl. v. 17.04.1991 - 3 StR 107/91,StV 1991, 409, juris Rn. 5; BGH, Beschl. v. 10.12.1986 - 2 StR 614/86, StV 1987, 189).
  • OLG Köln, 24.03.1994 - Ss 105/94

    Urteilsgründe ; Angaben des Angeklagte; Verzicht auf die Angaben ; Rechtlich

    Eine Erörterung ist aber erforderlich, wennn sie sich aufdrängt, so bei einander widersprechenden Aussagen eines einzigen Zeugen und des Angeklagten bzw. Betroffenen (vgl. BGH Strafverteidiger 1991, 409 und 451; NStZ 1992, 347; Senatsentscheidungen vom 24.7.1992 -Ss 314-315/92 und vom 13.10.1992 -Ss 356/92).
  • BGH, 26.02.1992 - 3 StR 33/92

    Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung - Widersprüchlickeit von

    Je nach den Besonderheiten des Einzelfalles setzt eine rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung auch voraus, daß sich die Urteilsgründe mit widersprüchlichen, ungenauen oder aus sonstigen Gründen nicht ohne weiteres glaubhaften Zeugenaussagen zu einer erheblichen Beweisfrage in einer für das Revisionsgericht überprüfbaren Weise auseinandersetzen (vgl. BGH NStZ 1981, 271; BGH, Beschluß vom 17. April 1991 - 3 StR 107/91; Hürxthal a.a.O. Rdn. 50).
  • KG, 05.10.1998 - 1 Ss 253/98
    Eine Erörterung ist aber erforderlich, wenn sie sich aufdrängt, so etwa bei einander widersprechenden Aussagen eines einzigen Zeugen und des Angeklagten (vgl. BGHSt StV 1991, 409 und 451; NStZ 1992, 347).
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